Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Oft besteht die Aufgabe darin, Streitfragen in nachbarschaftsrechtlichen Angelegenheiten zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen einen einvernehmlichen Vergleich herbeizuführen. Dabei sind sie neutrale Mittler zwischen den Streitparteien. Spezielle Vorkenntnisse sind hierbei nicht zwingend erforderlich. Es können Seminarangebote zu verschiedenen Themen wahrgenommen werden.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt. Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedspersonen für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Leer bestätigt die gewählte Schiedsperson.
Die Gemeinde Westoverledingen ist in zwei Schiedsamtsbereiche aufgeteilt. Der nördliche Bereich umfasst die Ortschaften Breinermoor, Driever, Esklum, Folmhusen, Grotegaste, Großwolde, Ihren, Ihrhove und Steenfelde. Der südliche Bereich beinhaltet die Ortschaften Flachsmeer, Mitling-Mark, Völlen, Völlenerfehn und Völlenerkönigsfehn. Für diese Bereiche wird nun nach zwei geeigneten, integren Personen gesucht, die mindestens 25 Jahre alt sind und im jeweiligen Bereich wohnen. Sie vertreten sich gegenseitig.
Wer sich für die Schiedsamtstätigkeit bewerben möchte, kann sich bis zum 06.11.2026 bei der Gemeinde Westoverledingen melden. Weitere Auskünfte erteilt Florian Tautrich, 04955/933-190, Florian.Tautrich(at)westoverledingen.de.

