Bebauungspläne

Bebauungspläne bilden als Satzungen der Gemeinde ein verbindliches Ortsrecht für jeden. Mit Bebauungsplänen regelt die Gemeinde konkret, in welcher Weise Grundstücke genutzt werden dürfen. Bebauungspläne beschränken sich in ihren Festsetzungen nicht nur auf die bauliche Nutzung. Zu ihrem Inhalt können durchaus auch Festlegungen von Verkehrsflächen, Grün- und Erholungsflächen, Wasserflächen und landwirtschaftliche Flächen gehören. Bebauungspläne wirken sich daher unmittelbar auf den Inhalt von Grundeigentum aus. Sie bilden damit eine entscheidende Grundlage bei der Erteilung von Baugenehmigungen.

Hierzu enthalten Bebauungspläne wesentliche Festlegungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Grundstücksfläche, die überbaut werden darf, zu der Bauweise und zu den örtlichen Verkehrsflächen.