Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (kommunale Planungshoheit). Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.

Folgende Verfahren mit Beteiligung sind in Westoverledingen aktuell im Verfahren:

Aufstellung des Bebauungsplanes V30 "Kindergarten Völlenerkönigsfehn an der Papenburger Straße" in der Ortschaft Völlen

Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes F7 "Bürgermeister-Wever-Straße" in der Ortschaft Flachsmeer

Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes S19 "Gewerbegebiet südlich der Pastor-Kersten-Str." in der Ortschaft Steenfelde, Ortsteil Steenfelderfehn

 

Heidi Harders
Gesa van Rahden

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