Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.
Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (kommunale Planungshoheit). Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Sie unterliegen dabei der Rechtsaufsicht höherer Verwaltungsbehörden und der Normenkontrolle der Justiz.
Folgende Verfahren mit Beteiligung sind in Westoverledingen aktuell im Verfahren:
- 21. Änderung des Flächennutzungsplanes "Ihrhove/Bahnanlagen" im Bereich der Ortschaft Ihrhove
- 3. Änderung des Bebauungsplanes Ih3 "Blinkstraße, Tjücherweg" Im Bereich der Ortschaft Ihrhove