Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungs­werkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde in Deutschland.

Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig (kommunale Planungshoheit). 

Zu den Bauleitplänen zählen der Flächennutzungsplan sowie die Bebauungspläne. Durch ein entsprechendes Verfahren können Bauleitpläne aufgestellt, berichtigt oder geändert werden. Im Rahmen eines Verfahrens besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen einzusehen und Anregungen vorzubringen.

In folgenden Verfahren besteht derzeit die Möglichkeit einer Beteiligung:

- Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Ih9 "Ortsmitte" in der Ortschaft Ihrhove

- Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Ih8 "zwischen Folmhuser Straße, Friesenweg und Teutonenstraße" in der Ortschaft Ihrhove

 

Heidi Harders
Gesa van Rahden

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