Wir möchten Ihnen unser Standesamt vorstellen und Möglichkeiten und Anregungen aufzeigen, den schönsten Tag Ihres Lebens in Westoverledingen zu gestalten.
Für die Reservierung und nähere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung. Sie können das Standesamt wie folgt erreichen:
Montag-Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Tel.: 04955 933 – 107
Fax: 04955 933 – 199
Email: Standesamt(at)Westoverledingen.de
Unter folgendem Link können Sie Informationen und eine Checkliste bzgl. Eheschließungen in Westoverledingen herunterladen:
- Informationsblatt Eheschließung
- Eheschließung im Rathaus
- Eheschließung im Museum
- Eheschließung in der Mühle
- Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
- Checkliste Formalitäten nach der Hochzeit
Schritte und Infos zur Eheschließung
1. Schritt - Reservierung des Trautermins
Ihren Wunschtermin sollten Sie rechtzeitig vor Ihrer Eheschließung telefonisch oder per E-Mail bei uns vormerken lassen. Einen verbindlichen Trautermin können wir aus rechtlichen Gründen aber erst mit der Anmeldung der Eheschließung und Vorlage der notwendigen Unterlagen mit Ihnen vereinbaren.
2. Schritt - die Anmeldung der Eheschließung (Früher: Aufgebot bestellen)
Bei der Anmeldung der Eheschließung wird insbesondere geprüft, ob gesetzliche Ehehindernisse bestehen, die dem Heiratswunsch entgegenstehen. Zuständig ist entweder das Standesamt des Hauptwohnsitzes oder das Standesamt des Nebenwohnsitzes.
Für die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie Dokumente vorlegen.
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen.
In den meisten Fällen genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche sind:
- aktuelle beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenbuch/-register (Geburtsurkunde reicht nicht aus), vom Standesamt des Geburtsortes gegen Gebühr.
- erweiterte Meldebescheinigung (wenn Hauptwohnsitz nicht Westoverledingen), ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, erhältlich bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt, Bürgerbüro) des Hauptwohnsitzes.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Geburtsurkunden oder begl. Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenbuch/-reg. gemeinsamer Kinder.
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung (wenn kein Vater in der Geburtsurkunde des Kindes aufgeführt ist).
Wenn Sie bereits verheiratet waren, beachten Sie bitte Folgendes:
- alle Unterlagen wie vorstehend und zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Standesamt des Eheschließungsortes gegen Gebühr). Ein Scheidungsurteil als alleiniger Nachweis reicht nicht aus.
- zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also, z.B. Stammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.
Der/Die Standesbeamte/in ist jedoch berechtigt, bei Bedarf im Einzelfall noch weitere Dokumente und Urkunden anzufordern.
In allen anderen Fällen, z.B. wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
• eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
• nicht in Deutschland geboren sind,
• ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben oder dort geschieden wurden
sollte zumindest einer von Ihnen persönlich, nach Terminvereinbarung, beim Standesbeamten vorsprechen.
Sie erhalten dann eine umfassende Beratung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind.
Bereits vorhandene, auch ältere, personenstandsrechtliche Dokumente und die Ausweise beider Partner sollten nach Möglichkeit bei dem Auskunftsgespräch vorgelegt werden.
Die Anmeldung sollten Sie grundsätzlich gemeinsam und persönlich beim Standesamt vornehmen. Wartezeiten können Sie vermeiden, wenn Sie vor Ihrem Besuch einen Termin mit uns vereinbaren. Die Anmeldung kann frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Alle Anmeldeformalitäten sollten aber nach Möglichkeit 4 Wochen vor dem Hochzeitstermin erledigt sein. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten oder Sie nicht persönlich erscheinen können, sprechen Sie uns bitte an.
Bei der Anmeldung werden Ihre Unterlagen geprüft, evtl. erforderliche Anträge und Erklärungen (z. B. auch zur gewünschten Namensführung in der Ehe) aufgenommen. Wir besprechen mit Ihnen den Ablauf Ihrer Eheschließung und Sie können ein Stammbuch aussuchen.
Folgende Gebühren und Kosten sind bei der Anmeldung der Eheschließung zu entrichten:
Prüfung der Unterlagen für deutsche Staatsangehörige: 50,00 €
Heiratsdokumente (z.B. eine Eheurkunde): 15,00 €,
Stammbuch der Familie (je nach Auswahl)
Es ergibt sich eine Summe von mindestens 65,-€. In Fällen mit Bezug zu ausländischen Rechten und für die Nutzung von unseren besonderen gewidmeten Räumen sowie bei Trauterminen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes fallen zusätzliche Gebühren an.
3. Schritt - Ihr JA-Wort vor dem Standesbeamten
Zu dem mit Ihnen bei der Anmeldung der Eheschließung vereinbarten Termin erwarten wir Sie dann rechtzeitig vor dem ausgesuchten Trauort. Ihre Eheurkunde und das Stammbuch der Familie werden Ihnen bereits bei der Trauung übergeben.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt gerne zur Verfügung.
Bei den Vorbereitungen Ihrer Eheschließung wünschen wir Ihnen ein gutes Gelingen und hoffen, dass Sie sich am Tag Ihrer Eheschließung bei uns im Standesamt wohl fühlen. Wir wünschen Ihnen für Ihre gemeinsame Zukunft alles Gute.
Ihr Team vom Standesamt Westoverledingen
Bahnhofstraße 18
26810 Westoverledingen
Tel: 04955 / 933-107
Fax: 04955 / 933-199
Standesamt(at)westoverledingen.de