Erklärung zur Barrierefreiheit

Geltungsbereich: Diese Erklärung gilt für den Webauftritt unter www.westoverledingen.de.

Rechtsgrundlagen

Die Gemeinde Westoverledingen ist als öffentliche Stelle verpflichtet, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Maßgeblich sind die Richtlinie (EU) 2016/2102, das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG), insbesondere § 9b (Erklärung zur Barrierefreiheit) und § 9d (Durchsetzungsverfahren).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist größtenteils vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 auf Grundlage der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Einige PDF-/Office-Dokumente sind nicht vollständig barrierefrei (Tagging, Leseabfolge, Alternativtexte).
  • Vereinzelt fehlen Alternativtexte oder aussagekräftige Beschreibungen für Bilder und Bedienelemente.
  • Einzelne Farbkontraste und Fokusdarstellungen sind in bestimmten Konstellationen verbesserungsfähig.
  • Video-/Audio-Inhalte verfügen nicht durchgängig über Untertitel bzw. Transkripte.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 25. September 2025 erstellt und zuletzt am 25. September 2025 überprüft. Grundlage ist eine Selbsteinschätzung der Gemeinde Westoverledingen anhand der Anforderungen der BITV 2.0 und EN 301 549.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Barrieren auf www.westoverledingen.de aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Alternative? Kontaktieren Sie uns:

Gemeinde Westoverledingen
Bahnhofstrasse 18
26810 Westoverledingen
Telefon: 04955 9330
Telefax: 04955 933299
E-Mail: Gemeinde(at)westoverledingen.de

Wir bemühen uns, Ihre Hinweise zeitnah zu beantworten.

Durchsetzungsverfahren

Sollte Ihre Kontaktaufnahme mit der Gemeinde Westoverledingen nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG wenden. Das Verfahren ist kostenfrei; ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG
im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Telefon: 0511 120-4010
E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de

Angaben zur öffentlichen Stelle

Gemeinde Westoverledingen – Amtlicher Gemeindeschlüssel: 03457022

Angaben gemäß § 5 TMG:
Gemeinde Westoverledingen, vertreten durch: Theo Douwes
Bahnhofstrasse 18, 26810 Westoverledingen
Kontakt: Telefon 04955 9330 · Telefax 04955 933299 · E-Mail: info(at)westoverledingen.de
Aufsichtsbehörde: Landkreis Leer

Gestaltung & technische Umsetzung

Design & Realisierung: Cows Online

Bildnachweise: Gemeinde Westoverledingen; Tourismus GmbH „Südliches Ostfriesland“; art-Studio Manitzke; Michael Wessels (miwefotos.de); Nordbild-Media Ute Müller; VVV Groningen; David Hecker von Aschwege; Geschäftsstelle Masterplan Ems; Familie Diddens Esklum