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Aktuelles

Fehlendes Kreuz bei Briefwahl-Unterlagen zur Stichwahl

Der Wahlausschuss hat am 15.09. das Ergebnis der Kommunalwahlen festgestellt. Auch wurde beschlossen, dass für die Wahl des Bürgermeisters am 27.09. eine Stichwahl stattfinden muss. Die Gemeinde hat daraufhin am nächsten Tag alle vorliegenden Briefwahlanträge für die Stichwahl (ca. 3.150 Stück) bearbeitet und die Unterlagen am Donnerstag versandt, damit alle Briefwähler noch genügend Zeit haben, die Unterlagen auszufüllen und der Gemeinde wieder zurückzugeben.

Leider wurde erst danach gesehen, dass der Wahlschein einen Fehler enthält. Fälschlicherweise wurde nicht das Feld für die Briefwahl angekreuzt, sondern das untere Feld für die Berechtigung zur Wahl „in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlgebietes“.  

Die Wahlleitung weist hiermit darauf hin, dass Wahlbriefe nicht wegen des fehlenden Kreuzes aussortiert werden. Wahlbriefe werden unabhängig von dem Kreuz zugelassen und gewertet, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen. Hierfür ist insbesondere die den Wahlbriefen beigefügte „Anleitung zur Briefwahl“ zu beachten. 

Briefwähler sind also nicht verpflichtet, ihre Stimme persönlich im Wahllokal abzugeben, sondern können an der Wahl, wie gewünscht, durch Briefwahl teilnehmen. Die Irritation bittet die Wahlleitung zu entschuldigen. 

Weitere Fragen rund um die Briefwahl oder die Wahl allgemein können an die Gemeinde oder die Wahlleitung gerichtet werden, vorzugsweise unter der Mailadresse Briefwahl(at)westoverledingen.de.