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Aktuelles

Eigentümer von Brückenbauwerken haben Prüfpflicht

Private Eigentümer eines Ingenieurbauwerks wie beispielsweise einer Brücke mit einer lichten Weite über 2 Meter oder einer Stützwand mit einer Höhendifferenz ab 1,50 Meter, die unmittelbar in den öffentlichen Raum übergeht oder an diesen angrenzt, unterliegen einer besonderen gesetzlichen Sorgfaltspflicht. Es besteht eine Prüfpflicht für Ingenieurbauwerke gemäß DIN 1076. Diese im Januar 2026 neu gefasste Norm konkretisiert die Anforderungen an die Überwachung solcher Bauwerke zur Gewährleistung der Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit.

Die Gemeinde Westoverledingen wurde vom Ingenieurbüro Zanelli aus Apen, welches zurzeit ein Bauprojekt der Gemeinde betreut, auf diese Prüfpflicht hingewiesen.

Die Prüfpflicht besteht, sofern das Bauwerk einen funktionalen Übergang zum öffentlichen Raum darstellt und nicht durch Tore oder ähnliche Barrieren gegen Fremdnutzung gesichert ist. Sollte dies zutreffen, ist es für die Öffentlichkeit zugänglich oder beeinflusst die Sicherheit angrenzender Verkehrsflächen direkt. Bei Stützwänden oder Brücken kann ein Versagen der Konstruktion unmittelbar Menschenleben bedrohen oder die Verkehrssicherheit massiv beeinträchtigen. 

Nach der neuen Norm haben Eigentümer die verbindliche Aufgabe einer Hauptprüfung (alle 6 Jahre) und einer einfachen Prüfung (alle 3 Jahre nach der Hauptprüfung). Diese tiefgehenden Prüfungen müssen zwingend durch einen erfahrenen und sachkundigen Ingenieur vor Ort durchgeführt werden. Der Ingenieur muss die statischen und konstruktiven Verhältnisse sowie die spezifischen Materialien fachgerecht beurteilen können. 

Jährlich zwischen den Ingenieurprüfungen ist eine Besichtigung vorgeschrieben, die dem Auffinden offensichtlicher Schäden dient. Diese kann durch den Eigentümer selbst oder eine beauftragte sachkundige Person durchgeführt werden, sofern diese entsprechend eingewiesen wurde und über die notwendigen Kenntnisse verfügt. Die regelmäßige Prüfung dient dem Zweck, Schäden rechtzeitig zu bewerten, bevor die Verkehrssicherheit gefährdet ist oder hohe Instandsetzungskosten entstehen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen (Berichte und Protokolle) sind dauerhaft im Bauwerksbuch vorzuhalten.