Diese wurden überwiegend vor Ort beantwortet. Aufgrund der Komplexität des Themas konnten einige nicht abschließend geklärt werden. Nachfolgend die Erläuterungen der AOK zu den offenen Fragen:
Frage: „Wenn ich einem Arzt die Berechtigung entziehe, kann dieser nur meine Daten nicht mehr sehen oder die ePA auch nicht mehr befüllen?“
Antwort: „Wird eine Zugriffsberechtigung entzogen, ist der grundsätzliche Zugriff auf die ePA für die entsprechende Einrichtung nicht mehr möglich. Es ist somit auch nicht mehr möglich, Daten in die ePA einzustellen“.
Frage: „Kann nur der Arzt die Daten sehen oder auch die MA am Empfang?“
Antwort: „Auch die MA am Empfang können die Daten einsehen, sofern an deren Arbeitsplatz ein Zugriff auf das Praxisverwaltungssystem und somit die ePA eingerichtet ist. Grundsätzlich gilt, dass die Berechtigungen auf die ePA einrichtungsbezogen gegeben sind und nicht personenbezogen. Da Ärztinnen und Ärzte das Einstellen von Dokumenten auch delegieren können, ist es zudem notwendig, dass auch weitere Mitarbeitende Zugriff auf die ePA erhalten. Arztbriefe werden bspw. in der Regel durch MFA erstellt und im Zusammenhang mit der ePA dann auch in diese hochgeladen. Wie Ärztinnen und Ärzte, unterliegen auch die weitere Mitarbeitenden einer Praxis dem Datenschutz und der Schweigepflicht“.
Frage: „Werden die Protokolle über die Zugriffe in der App bzw. bei der Krankenkasse in Echtzeit angezeigt oder ähnlich wie bei Abrechnungsdaten erst im nächsten Quartal oder ggf. noch später“?
Antwort: „Die Protokolldaten werden in Echtzeit erzeugt“.
Frage: „Wer ist Ansprechpartner bei Unregelmäßigkeiten in den Protokollen, z.B. Aufrufe durch nicht berechtigte Ärzte oder Aufrufe ohne Anlass?“
Antwort: Aufrufe durch nicht berechtige Ärzte ist schwer denkbar, da ein Zugriff nur durch das Stecken der Karte oder alternativ das aktive Erteilen einer Zugriffsberechtigung über die App möglich ist. Sollten dennoch Unregelmäßigkeiten auftreten bzw. Zugriffe erscheinen, die man sich nicht erklären kann, ist zunächst der Kontakt mit der entsprechenden Einrichtung zu suchen.
Weitergehende Information finden Sie im Internet z.B. unter:
- ePA für alle: www.gematik.de
- ePA für alle: www.aok.de
- KBV - Elektonische Patientenakte: www.kbv.de
Ebenso auf den Internetseite Ihrer Krankenkasse

