Die Aufgaben umfassen insbesondere:
- fachliche, organisatorische und wirtschaftliche Leitung einer Kindertagesstätte mit aktuell zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen im Alter von eins bis sechs Jahren am Vormittag
- Erarbeitung und Begleitung von Konzeptions- und Teamentwicklungsprozessen
- Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität in der Einrichtung durch Qualitätssicherungsinstrumente
- Zusammenarbeit mit dem Landkreis, Landesjugendamt etc.
Wir wünschen uns:
- einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannter Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagoge oder
- einen erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge*in oder ein vom Landesjugendamt als gleichwertig anerkannter Studienabschluss
- wünschenswert wäre eine mindestens zweijährige pädagogische Berufserfahrung in Kindertagesstätten oder
alternativ:
- eine abgeschlossene Ausbildung als Erziehern mit mehrjähriger Leitungserfahrung mit entsprechenden Zusatzqualifikationen wie z.B. „Geprüfter Sozialwirt für Management und Leitung“ oder „Fachwirt für Kindertageseinrichtungen“ oder eine vom Landesjugendamt anerkannte vergleichbare Qualifikation
- Erfahrungen zur Konfliktfähigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit, Organisationsgeschick, Durchsetzungsvermögen und Selbstfestigkeit
Wir bieten Ihnen:
- einen unbefristeten Arbeitsvertrag
- tarifgerechte Eingruppierung nach dem TVöD-VKA
- eine selbstständige eigenverantwortliche Tätigkeit in einem erfahrenen Team
- fachliche Unterstützung, Fort- und Weiterbildung
- ein Gesundheitsmanagement unter Einbeziehung von Hansefit
- Möglichkeit zur Teilnahme am Dienstradleasing
Für Rückfragen steht Ihnen die Fachbereichsleitung, Frau Rosenboom unter der Tel.-Nr. 04955/933180 gerne zur Verfügung.
Sie haben Interesse und möchten in unserem Team mitarbeiten? Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweisen, Zeugniskopien und Lichtbild), gerne auch per E-Mail an gemeinde(at)westoverledingen.de, bis zum 20. Dezember 2025.
Bewerbungsunterlagen (bitte keine Mappen) können nur gegen Beifügung eines adressierten und frankierten Rückumschlages zurückgeschickt werden.

