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Informationen zur Lärmaktionsplanung

Die Gemeinde Westoverledingen hat im Jahr 2018 einen Lärmaktionsplan aufgestellt. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie und dem Bundesimmissionsschutzgesetz muss dieser alle fünf Jahre überarbeitet werden.

Quelle: Pixabay

Für diese Fortschreibung hat das Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim strategische Lärmkarten für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Mio. Kfz pro Jahr erarbeitet. Diese Straßen werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung betrachtet.

Dazu wurden die Basisdaten (Gelände, Straßen, Gebäude, Einwohner, Lärmschutzeinrichtungen, Ampeln) für die neue Runde der Lärmkartierung erhoben und vorbereitet und daraus ein Berechnungsmodell generiert. Zwischenzeitlich wurden alle geprüften Daten in das Berechnungsmodell integriert und allen lärmkartierten Gemeinden in Form von Lärmkarten für die nachfolgende Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt. Die aktuellen Lärmkarten der 4. Runde stehen aber auch für die Öffentlichkeit zur Verfügung:

LDEN (24-Stunden-Gesamt-Mittellungspegel)

LNight (8 Stunden-Nacht-Mittelungspegels)

In der nachfolgenden Tabelle werden die durch das GAA Hildesheim rechnerisch ermittelten Zahlen der Betroffenheiten aufgeführt:

Gemeindename

Westoverledingen

Anzahl Belastete *
LDEN 55-59

1.100

Anzahl Belastete *
LDEN 60-64

700

Anzahl Belastete *
LDEN 65-69

500

Anzahl Belastete *
LDEN 70-74

100

Anzahl Belastete *
LDEN ≥75

0

Anzahl Belastete *
LNight 50-54

800

Anzahl Belastete *
LNight 55-59

600

Anzahl Belastete *
LNight 60-64

200

Anzahl Belastete *
LNight 65-69

0

Anzahl Belastete *
LNight ≥70

0

Gesamtfläche (km²)
LDEN ≥ 55

11,0

Gesamtfläche (km²)
LDEN ≥ 65

2,2

Gesamtfläche (km²)
LDEN ≥ 75

0,4

Wohnungen *
LDEN ≥ 55

1.100

Wohnungen *
LDEN ≥ 65

300

Wohnungen *
LDEN ≥ 75

0

Schulen **
LDEN ≥ 55

1

Schulen **
LDEN ≥ 65

0

Schulen **
LDEN ≥ 75

0

Kranken-häuser **
LDEN ≥ 55

0

Kranken-häuser **
LDEN ≥ 65

0

Kranken-häuser **
LDEN ≥ 75

0

Anzahl Fälle ischämische Herzkrankheiten

1

Anzahl Fälle starker Belästigung

407

Anzahl Fälle starker Schlafstörung

103

 

In der Folge ist nun von der Gemeinde Westoverledingen bis zum 18.07.2024 der Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Hierzu hat die Gemeinde ein Fachbüro beauftragt.

Für die Umsetzung möglicher Lärmaktionsmaßnahmen an den Straßen ist der jeweilige Straßenbaulastträger zuständig. Für die lärmkartierten Bundesstraßen ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr.

Eine Verpflichtung auf Umsetzung von Maßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist sieht das BImSchG nicht vor.