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Gemeinde fördert weiterhin Balkonkraftwerke

Die Förderung von Balkonkraftwerken in der Gemeinde Westoverledingen sollte ursprünglich am 31. März 2024 enden. Es stehen aber auch weiterhin Haushaltsmittel für die Bürgerinnen und Bürger Westoverledingens zur Anschaffung von Balkonkraftwerken zur Verfügung. Somit hat der Rat der Gemeinde beschlossen, das Fördervorhaben bis zum 31. Dezember 2024 zu verlängern. Die Anträge können über das Serviceportal der Gemeinde Westoverledingen gestellt werden. Weiterhin gilt, dass die Zuschüsse nach dem Windhundprinzip, also in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen, vergeben werden. Außerdem wird ein Zuschuss nur genehmigt, wenn die Anlage noch nicht bestellt oder angeschafft wurde.

 

Nachfolgend finden Sie alle weiterführenden Informationen.

 

Quelle: pixabay

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken, wurden im Pariser Klimaabkommen Klimaschutzziele und Klimaanpassungsmaßnahmen geregelt. Für die Zielerreichung müssen innerhalb kürzester Zeit alle Bereiche unserer Wirtschaft und Gesellschaft transformiert werden. Auch die Gemeinde Westoverledingen trägt ihren Teil zu dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe bei. Dazu gehört unter anderem der Einsatz von erneuerbaren Energiequellen wie z.B. Mini-Photovoltaik-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke).

Die Gemeinde Westoverledingen hat für 2023 insgesamt 45.000 € an Haushaltsmitteln für die Bezuschussung von Balkonkraftwerken bereitgestellt und eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen. Durch die Förderrichtlinie sollen Privathaushalte und vor allem einkommensschwächere Haushalte der Gemeinde Westoverledingen finanziell entlastet werden.

Wie können Sie an der Förderung teilnehmen?

Um an dem Förderprogramm für Balkonkraftwerke teilnehmen zu können, müssen Sie Mieter*in oder Eigentümer*in selbstgenutzten Wohnraums im Gebiet der Gemeinde Westoverledingen sein.

Bitte bedenken Sie, dass Sie für die Antragstellung ein Servicekonto Niedersachsen zur Anmeldung im Bürgerportal der Gemeinde Westoverledingen benötigen. Im Bürgerportal können Sie seit dem 04.10.2023 einen Antrag stellen. Die Zuschüsse werden in der Reihenfolge, in der die Anträge eingehen vergeben. Sobald der Fördertopf leer ist, wird das Verfahren gestoppt. Bitte beachten Sie, dass Sie erst nach der Bewilligung des Zuschusses ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen dürfen.

Wie hoch ist der Zuschuss, den Sie bekommen können?

  • Jede/r Antragsteller*in, deren/dessen Antrag genehmigt wurde, kann einen Zuschuss in Höhe von 100 € erhalten.
  • Jede/r Antragsteller*in, die/der einen der folgenden Nachweise eingereicht hat und deren/dessen Antrag genehmigt wurde, kann einen Zuschuss in Höhe von 200 € erhalten:
    - Sozialhilfenachweis oder
    - Wohngeldbescheid oder
    - Monatsnettoeinkommen pro Haushalt von ≤ 1500,00 € mit entsprechendem Einkommensbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung (jeweils nicht älter als 2 Jahre)

Hinweise:

  • Bereits erworbene Balkonkraftwerke werden nicht bezuschusst
  • Es werden nur so viele Anträge genehmigt, wie Haushaltsmittel zur Verfügung stehen
  • Es werden nur vollständig und korrekt eingereichte Anträge genehmigt
     

Wann wird Ihnen der Zuschuss ausgezahlt?

Sobald Sie Ihren genehmigten Antrag zurückerhalten haben, können Sie ein Balkonkraftwerk bestellen, kaufen und anbringen.

Der Zuschuss wird Ihnen überwiesen, wenn Sie der Gemeinde Westoverledingen bis zum 31.12.2024 die folgenden Nachweise über das Bürgerportal der Gemeinde Westoverledingen übermittelt haben:

  • ein entsprechender Kaufbeleg,
  • ein Nachweis der Anzeige beim Netzbetreiber,
  • ein Nachweis der Inbetriebnahme im Zusammenhang mit dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur,
  • der Nachweis über eine entsprechende EU-Zertifizierung (CE-Kennzeichnung) der verbauten Module und
  • ggf. die Erlaubnis zur Installation eines Balkonkraftwerkes des Vermieters/der Vermieterin.
     

Formulare:

Registrierungen: