Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffen und Hilfsschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Damit wird auch die Amtszeit der bisherigen Schöffen mit Ablauf des 31.12.2023 beendet sein.
Sie interessieren sich für die Tätigkeit als Schöffin oder als Schöffe an einem Amtsgericht?
Bürgerinnen und Bürger als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Strafjustiz nehmen eine wichtige Rolle bei der Rechtsfindung wahr. Ihre Beteiligung stellt eine wichtige Rückbindung der Justiz zur Bevölkerung dar, in deren Namen die Urteile ergehen. Schöffinnen und Schöffen bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungsprozesse ein und unterstützen die Berufsrichterinnen und Berufsrichter bei der gemeinsamen Urteilsfindung. Dies ist nicht nur eine interessante, sondern vor allem auch sehr verantwortungsvolle Tätigkeit.
Voraussetzungen:
- Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt.
- Es kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
- Voraussetzung ist daneben ein Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde (Gemeinde Westoverledingen).
- Die Kandidaten müssen zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Haben Sie Interesse, dann bewerben Sie sich bitte bis zum 24. Februar 2023 mit dem beigefügten Formular bei der Gemeinde Westoverledingen.
Falls Sie sich für das Amt als Jugendschöffen interessieren, nutzen Sie bitte dieses Formular und senden Sie dies direkt an das Jugendamt des Landkreises Leer.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesverbands Ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. unter www.schoeffenwehl2023.de und auf diesem Flyer