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Aktuelles

Kommunalwahl 2026: Briefwahl ab sofort möglich

Informationen zur Briefwahl

Im Laufe der nächsten Woche erhalten alle Wahlberechtigten der Gemeinde Westoverledingen eine Wahlbenachrichtigungskarte. Auf dieser Karte finden Sie die Angabe, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können. 
Wenn Sie für die Kommunalwahl am 13.09.2026 und/oder die ggf. stattfindende Stichwahl am 27.09.2026 Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.

Wie kann ich einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlschein und Briefwahlunterlagen sind bei der Gemeinde zu beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort grundsätzlich spätestens am 11. September 2026 um 13 Uhr vorliegen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:

  • Familiennamen und Vornamen,

  • Geburtsdatum,

  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)

  • ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen

Bei der Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Elektronisch:

Schriftlich:

  • mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten Briefwahlantrag

Persönlich:

  • ab dem 17. August bis zum 11. September im Rathaus der Gemeinde Westoverledingen zu folgenden Zeiten:
    Montag bis Freitag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie Montag, Dienstag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienst ist nicht möglich.

Stimmabgabe

Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der Gemeinde im Rathaus eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.
Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.

Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden ab dem 17. August 2026 per Post verschickt.
Zwischen dem 17. August und 11. September 2026 können Sie die Unterlagen auch persönlich im Rathaus abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).