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Lärmaktionsplan liegt öffentlich aus

Da durch die Gemeinde Westoverledingen Hauptverkehrsstraßen wie die B 70 und die B 438 verlaufen, auf denen Verkehrsbelastungen von mindestens 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr zu verzeichnen sind, muss die Gemeinde einen Lärmaktionsplan aufstellen. Die Pflicht zur Aufstellung eines Lärmaktionsplans ist in der „Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Umgebungslärmrichtlinie) sowie § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes geregelt.

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Ziel des Lärmaktionsplanes ist, die Lärmsituation zu ermitteln sowie ggf. Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Einwohnerinnen und Einwohner an der Erstellung/Fortschreibung des Lärmaktionsplanes zu beteiligen und zu informieren.

Auf Grundlage des vorangegangenen Lärmaktionsplanes von 2018 wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2024 erarbeitet. Dieser Entwurf ist auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen bis zum 19. April 2024 einzusehen (www.westoverledingen.de/bauen/laermaktionsplan) und liegt zusätzlich zur Einsichtnahme im Rathaus in Zimmer 8 während der Öffnungszeiten öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein.